18.12.2015 – Bestellung der Wehrleitung

Dies wurde erforderlich, da der bisherige, langjährige stellvertretende Leiter der Feuerwehr Kerpen, Herr Manfred Liebler, viel zu früh im Juli dieses Jahres verstarb und eine schmerzhafte Lücke in den Reihen der Feuerwehr Kerpen hinterließ.

Da die offizielle Amtszeit des Leiters der Feuerwehr Kerpen, Herr Leitender Branddirektor Wolfgang Graß, sowie des weiteren Stellvertreters, Herr Stadtbrandinspektor Hans Burtscheid, Ende März 2016 enden, wurden in der Sitzung des Stadtrates auch die Bestellungen für diese Funktionen durch den Bürgermeister mit Wirkung zum 01.04.2016 vorgenommen.

Während Wolfgang Graß, basierend auf dem einstimmigen Votum der Angehörigen der Feuerwehr Kerpen im Rahmen der Anhörung durch den Kreisbrandmeister, für eine weitere Amtszeit zum Leiter der Feuerwehr bestellt wurde, wird Hans Burtscheid auf Grund des Erreichens der Altersgrenze nicht länger als stellvertretender Leiter zur Verfügung stehen.

Diese Funktion wird ab dem 01.04.2016 Herr Brandoberinspektor Björn Schmitz ausüben. Björn Schmitz ist seit 1997 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Kerpen und Löschzugführer in Sindorf.

Leitender Branddirektor Wolfgang Graß ist seit 1981 hauptberuflich bei der Feuerwehr Kerpen und heute Leiter des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises. Die Leitung der Feuerwehr nimmt er bereits seit 1998 wahr.

Brandamtsrat Andre Haupts ist seit 2005 hauptberuflich bei der Feuerwehr Kerpen tätig und heute kommissarischer stellvertretender Leiter des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises.

Mit dem neuen Führungstrio findet sich die perfekte Mischung aus jahrelanger Erfahrung, umfangreichem Wissensschatz und innovativen Impulsen. Ihnen ist, wie in den vorangegangenen Jahren, sehr daran gelegen, weiterhin offen und vertrauensvoll mit der Kerpener Bevölkerung sowie der Politik und der Verwaltungsführung zusammen zu arbeiten und das hervorragende Verhältnis der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte weiterhin zu fördern.