Hauptwache
Gemäß Paragraph 10 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen sind große und mittlere kreisangehörige Städte dazu verpflichtet, für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliches Personal einzustellen.
Die Kolpingstadt Kerpen zählt mit einer Einwohnerzahl von ca. 70.000 zu den großen kreisangehörigen Städten.
Im Brandschutz, Rettungsdienst und der Leitstelle sind derzeit ca. 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für Ihre Sicherheit sorgen.
Über das Auswahlmenü erhalten Sie Informationen zur Verwaltung, dem Brandschutz und Rettungsdienst sowie zur Brandschutzerziehung.