FAQ
Häufige Fragen – kompakt beantwortet
Die Feuerwehr Kerpen ist nicht nur im Einsatzfall für Sie da. Wir möchten auch die Fragen beantworten, die uns Bürgerinnen und Bürger regelmäßig stellen.
Ob es um Blaulicht und Martinshorn, die Rettungsgasse oder andere Themen geht – hier finden Sie die wichtigsten Antworten übersichtlich zusammengefasst.
Unser Ziel: Missverständnisse vermeiden, Orientierung geben und Sicherheit schaffen.
Bitte beachten Sie: Diese Informationen ersetzen nicht den Notruf. Bei akuter Gefahr oder im Notfall gilt immer: 112 wählen!
Frage nicht gefunden?
Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihre Anliegen mitzuteilen. Wir freuen uns über Ihr Feedback – so können wir diesen Bereich stetig erweitern und verbessern.
Häufig gestellte Fragen
Einsatzfahrzeuge sind nach § 38 StVO verpflichtet, während einer Einsatzfahrt sowohl Blaulicht als auch Martinshorn einzuschalten, um Wegerecht in Anspruch nehmen zu können. Nur so wird anderen Verkehrsteilnehmenden eindeutig signalisiert, dass sofort freie Bahn geschaffen werden muss.
Gerade in der Nacht versuchen die Besatzungen, Rücksicht auf die Bevölkerung zu nehmen. Wenn die Verkehrslage es zulässt und die Strecke übersichtlich ist, wird das Martinshorn zeitweise abgeschaltet. An Kreuzungen, Engstellen oder bei unübersichtlichen Situationen ist es jedoch zwingend notwendig, das Horn einzusetzen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
Wichtig ist: Die Entscheidung liegt im Ermessen des Fahrers. Er trägt die Verantwortung und haftet im Falle eines Unfalls, wenn das Martinshorn nicht eingeschaltet war. Scherzhaftes oder unnötiges Betätigen des Horns findet nicht statt – die Nutzung dient ausschließlich der Sicherheit und dem zügigen Erreichen des Einsatzortes.
Die Kolpingstadt Kerpen verfügt über keine stationären Sirenen, sodass am landes- und bundesweiten Warntag auch keine Sirenensignale flächendeckend in Kerpen ertönen werden. Eventuell wahrnehmbare Sirenensignale stammen aus umliegenden bzw. angrenzenden Kommunen oder von mobilen Sirenen, die am Feuerwehrhaus in Kerpen-Buir ausgelöst werden.
Zur Warnung der Bevölkerung wird in der Kolpingstadt Kerpen ein „Mehrkanalwarnsystem“ genutzt. Dazu zählen mobile Sirenen sowie ein Sirenenwarnanhänger, welche im Ernstfall im betroffenen Bereich gezielt zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden. Ergänzt wird die Warnung der betroffenen Bevölkerung der Kolpingstadt Kerpen im Ereignisfall mittels Informationen in den sozialen Medien bei Facebook, X, Instagram, WhatsApp sowie auf der Homepage der Feuerwehr Kerpen und der Kolpingstadt Kerpen.
Weiterhin werden über die lokalen Radiosender Warn- sowie Verhaltenshinweise verbreitet. Über die Warn-App „NINA“ wird im Ernstfall zusätzlich eine Warnung erfolgen. Dadurch wird sichergestellt, dass ein möglichst großer Teil der Bevölkerung über möglichst viele unterschiedliche Kanäle erreicht und informiert bzw. gewarnt wird.
Die Sirenensignale können auch im Internet auf der Seite www.warnung-der-bevoelkerung.de/mediathek/ angehört werden. Die mobilen Sirenen bei der Kolpingstadt Kerpen senden im Ereignisfall dieselben Sirenensignale aus.
Die Rettungsgasse muss bereits dann gebildet werden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät – nicht erst, wenn Einsatzfahrzeuge zu sehen oder zu hören sind.
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Auf Autobahnen und Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung:
→ Fahrzeuge auf der linken Spur fahren ganz nach links.
→ Fahrzeuge auf allen anderen Spuren nach rechts. -
Auf dreispurigen Autobahnen:
→ Die Rettungsgasse entsteht zwischen der linken und den beiden rechten Spuren. -
Wichtig: Rettungsgasse halten, auch wenn Einsatzfahrzeuge durchgefahren sind. Häufig folgen weitere Fahrzeuge!
Die Rettungsgasse rettet Leben, weil Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei nur so schnell und sicher zur Einsatzstelle gelangen. Schon wenige Minuten Zeitverlust können entscheidend sein.
Herzlichen Dank für Ihr Lob – das freut uns sehr! Sie können Ihre Wertschätzung direkt an unsere Amtsleitung der Feuerwehr Kerpen richten.
Nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie eine E-Mail an feuerwehr@stadt-kerpen.de. Geben Sie dabei möglichst den Namen der Besatzung, Datum und Einsatzort an – so wissen wir, an welche Mitarbeitenden wir Ihre Dankesworte weiterleiten dürfen.
Wir geben Ihr Feedback sehr gerne weiter, damit diejenigen, die im Einsatz waren, Ihre Anerkennung erfahren.
Gemäß unserer Leitlinien der Feuerwehr Kerpen nehmen wir konstruktive Kritik sehr ernst – denn wir wollen uns kontinuierlich verbessern. Wenn Sie mit einem Verhalten oder einem Einsatzablauf nicht zufrieden waren, wenden Sie sich bitte an die Amtsleitung der Feuerwehr Kerpen. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular der Homepage oder eine formlose E-Mail an feuerwehr@stadt-kerpen.de, in der Sie möglichst folgende Angaben machen:
Datum, Uhrzeit und Ort des Einsatzes
Fahrzeug oder beteiligte Einheit (falls bekannt)
Beschreibung womit Sie nicht zufrieden waren (z. B. Verhalten, Kommunikation, Einsatzführung)
Ihre Kontaktdaten, sodass wir Rückfragen stellen und Ihnen eine Antwort zukommen lassen können.
Alle Sachverhalte lassen wir intern in der zuständigen Abteilung prüfen. Sobald hierzu ein Ergebnis vorliegt, wird sich die zuständige Abteilung mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir prüfen Ihre Rückmeldung sorgfältig und führen ein internes Gespräch und eine Aufarbeitung der Geschehnisse durch.
Ihre Eingabe hilft uns, unsere Arbeit stetig zu verbessern.
Derzeit können wir leider aus organisatorischen und zeitlichen Gründen keine Fototermine unserer Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst unterstützen bzw. anbieten.
Leider können wir keinerlei Ärmelabzeichen oder Patches veräußern, da wir grundsätzlich keinerlei dienstliche Materialien oder Ausrüstungsgegenstände an Dritte weitergeben.
Für die Herausgabe der rettungsdienstlichen/notärztlichen Dokumentation benötigen wir Ihre schriftliche Anfrage per Anschreiben oder E-Mail an feuerwehr@stadt-kerpen.de. Das zuständige Sachgebiet wird schnellstmöglich mit Ihnen in Kontakt treten und die Übergabe einer entsprechenden Kopie mit Ihnen Abstimmen.
Bitte beachten Sie, dass die Herausgabe nur an die Patienten/ den Patienten selber oder eine entsprechend bevollmächtigte Person erfolgen kann. Hierzu müssen Sie sich grundsätzlich mit dem Personalausweis ausweisen und im Falle einer Bevollmächtigung die Vollmacht oder bspw. eine Betreuungsurkunde im Original vorweisen. Die Erhalt der Dokumentation ist per Unterschrift zu bestätigen.
Der schriftliche oder elektronische Versand einer Dokumentation an Ermittlungsbehörden oder Versicherungen unterliegt besonderen Bestimmungen. Mitunter ist die Entbindung von der Schweigepflicht durch den Patienten oder der bevollmächtigten Person nachzuweisen.
Anfragen für Produktvorstellungen oder Präsentationsanfragen bitten wir grundsätzlich schriftlich per E-Mail an feuerwehr@stadt-kerpen.de vorzunehmen.
Vorzugsweise bitten wir erste Informationen zum Produkt zu übermitteln. Das zuständige Sachgebiet wird den grundsätzlichen Bedarf prüfen und sich bei etwaigen Interesse proaktiv mit Ihnen in Verbindung setzen.
Anfragen zu Sachständen laufender oder abgeschlossener Vergabeverfahren bitten wir grundsätzlich an die zuständige Vergabestelle der Kolpingstadt Kerpen zu richten. Diese erreichen Sie über die zentrale unter der Rufnummer 02237/58-0.
Die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachgebiet erfolgt nur auf besondere Weisung der Vergabestelle, bspw. nach entsprechender Beauftragung oder proaktiv durch das zuständige Sachgebiet.
Wir haben auf unserer Homepage unter dem Reiter „Mitmachen“ alle Themen rund um Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Ausbildungen und Praktika zentral zusammengefasst.
Diese sind direkt über Stellenausschreibung oder auch Ausbildung und Praktikum zu erreichen.
Bewerbungen oder Anfragen können auch direkt per Mail an bewerbung-feuerwehr@stadt-kerpen.de gesendet werden. Alternativ steht die generelle Mailadresse der Feuerwehr unter feuerwehr@stadt-kerpen.de für Anfragen zur Verfügung.