Auch in diesem Jahr starteten für alle hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, die im Brandschutz der Feuerwehr Kerpen eingesetzt sind, die sogenannten „Brandschutzwochen“. Während dieser Fortbildungswochen durchlaufen nach und nach alle Mitarbeiter*innen in Kleingruppen die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen für den Bereich Brandschutz.
Zu den Inhalten zählen u.a.:
– Theoretische Unterweisung und der praktische Umgang mit der Motorkettensäge
– Theoretische Unterweisung Atemschutz
– Einsatzübung in einem Chemikalienschutzanzug
– Atemschutznotfalltraining
Weitere rein theoretische Fortbildungen, wie bspw. die Kraftfahrerbelehrung gemäß §§35 und 38 StVO, Hygieneunterweisungen, Fortbildungen für die Maschinisten der Teleskopmastbühne sowie die allgemeine jährliche Unterweisung in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV), wurden im Anschluss durch die Kolleg*innen im Selbststudium auf einer Onlineplattform durchgeführt.
Grundsätzlich müssen alle Einsatzkräfte der Feuerwehr – ehrenamtlich sowie hauptamtlich -, die über eine Ausbildung in den vorgenannten Bereichen verfügen, einmal jährlich über die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sowie den richtigen Umgang mit dem Material und den Gerätschaften unterwiesen werden. In den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen diese Unterweisungen mindestens einmal jährlich in den Übungsdiensten am jeweiligen Standort.
Bei den hauptamtlichen Kolleg*innen kommen zusätzliche Fortbildungen aus dem Bereich Rettungsdienst sowie im Umgang mit der Teleskopmastbühne hinzu. Dazu werden die Fortbildungen in der erwähnten Brandschutzwoche durch das Sachgebiet „Aus- und Fortbildung“ zentral organisiert und geplant.
Unser Einsatz. Ihre Feuerwehr.