Brandschutzerziehung

Die Brandschutzerziehung stellt gemäß verschiedener Rechtsgrundlagen einen gesetzlichen Auftrag der Gemeinden dar. Sie wird unter anderem im folgenden Paragraphen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt: 

§ 3 BHKG: Aufgaben der Gemeinden
(2) Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.
(5) Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten
Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung)
und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären.

Für die Kolpingstadt Kerpen hat die Feuerwehr diese Aufgabe im Bereich der Brandschutzerziehung in der Elementarstufe (Kindergärten) in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Einrichtungen übernommen.

Im Jahresschnitt werden bei der Feuerwehr Kerpen im Rahmen der Brandschutzerziehung ca. 40 Termine durchgeführt, an denen etwa 550 Kinder teilnehmen. 

Das 2003 überarbeitete Konzept basiert im Wesentlichen auf zwei Pfeilern: 

Zunächst führen zuvor durch die Feuerwehr Kerpen in das Konzept eingewiesene Erzieherinnen und Erzieher in den einzelnen Einrichtungen mit den Vorschulkindern eine viertägige Projektwoche durch, in der folgende Inhalte enthalten sein sollten: 

  • Am ersten Tag: Was ist Feuer?
  • Am zweiten Tag: Unterscheidung zwischen “gutem & bösem Feuer”/ richtiges Anzünden einer (Wunder-)Kerze
  • Am dritten Tag: Brandverhütung/ Brandbekämpfung/ richtiges Verhalten im Brandfall/ Vorführung Brandproben
  • Am vierten Tag: Das korrekte Absetzen eines Notrufes* 

* Zum Erlernen des korrekten Absetzens eines Notrufes kann bei der Feuerwehr Kerpen eine Telefoneinrichtung kostenfrei geliehen werden. 

Zum Abschluss des Projektes Brandschutzerziehung besuchen die Kinder, welche an der Projektwoche teilgenommen haben, die Feuer- und Rettungswache und werden von einer Kollegin/ einem Kollegen durch das Programm geführt, das im Einzelnen folgende Bestandteile aufweist: 

  • Präsentation im Schulungsraum unter Einbeziehung praktischer Elemente
  • Allgemeiner Wachrundgang
  • Besichtigung der Fahrzeughalle des Rettungsdienstes bzw. eines Rettungswagens
  • Besichtigung der Leitstelle (nach Möglichkeit)
  • Besichtigung der Fahrzeughalle Feuerwehr bzw. des Hilfeleistungslöschfahrzeuges und der Teleskopmastbühne unter Einbeziehung praktischer Elemente

Sollten Sie Fragen zur Durchführung oder zu Terminvereinbarungen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung 13.4 – Vorbeugende Gefahrenabwehr unter dem Menüpunkt Kontakt zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert