Brandmeisteranwärterin/Brandmeisteranwärter

  • Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Handwerk (§ 31 Handwerksordnung) oder eine entsprechende förderliche abgeschlossene Berufsausbildung
  • Besitz des Führerscheins mindestens der Klasse 3 bzw. B
  • Höchstalter 40 Jahre und 6 Monate bei Einstellung
  • gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst nach amtsärztlichen Gutachten
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. der Länder Island, Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz
  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Bestehen eines Auswahlverfahrens

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