Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Handwerk (§ 31 Handwerksordnung) oder eine entsprechende förderliche abgeschlossene Berufsausbildung
Besitz des Führerscheins mindestens der Klasse 3 bzw. B
Höchstalter 40 Jahre und 6 Monate bei Einstellung
gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst nach amtsärztlichen Gutachten
Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. der Länder Island, Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz
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