25.11.2016 – Warnung vor Betrugsversuchen

Rauchwarnmelder

Die Feuerwehr Kerpen weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei in keinem Fall um Mitarbeiter der Feuerwehr oder der Stadtverwaltung Kerpen handelt. Sollten Personen bei Ihnen vorstellig werden, um die Anbringung von Rauchmeldern zu kontrollieren, schließen Sie bitte umgehend die Türe und informieren die Polizei. Ebenso wird darum gebeten, auf Nachbarn und ältere Bewohner zu achten und auf diesen möglichen Trickbetrug hinzuweisen. 

Bei grundsätzlichen Fragen zu Rauchmeldern bzw. Fragen zum vorbeugenden Brandschutz steht Ihnen die für die vorbeugende Gefahrenabwehr zuständige Abteilung unter der Rufnummer (02237) 9240-160 oder (02237) 9240-161 gerne zur Verfügung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass in Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2016 die Pflicht zur Anbringung von Rauchwarnmeldern besteht.

Unabhängig hiervon empfiehlt die Feuerwehr jedoch grundsätzlich die Anbringung von Rauchwarnmeldern. 

Wohnungen, die nach dem 31.03.2013 errichtet wurden, müssen bereits jetzt über Rauchwarnmelder verfügen. Weitere Informationen finden Sie hier.